
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen zwischen Grafikstudio LEOROSSO und dem Auftraggeber. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, LEOROSSO hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird, gelten sie als vereinbart.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1 Ein an Grafikstudio LEOROSSO erteilter Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, welcher mit der Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen verbunden ist.
2.2 Alle Entwürfe, Vorschläge, Texte und Reinzeichnungen für Print- bzw. Werbeerzeugnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrücklicke Einwilligung von Grafikstudio LEOROSSO weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise vorgenommene Veränderung oder Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist Grafikstudio LEOROSSO dazu berechtigt, eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.3 Grafikstudio LEOROSSO überträgt dem Auftraggeber lediglich die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt und eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
2.4 Grafikstudio LEOROSSO bleibt in jedem Fall Eigentümer der Designleistung und ist dazu berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Außerdem hat Grafikstudio LEOROSSO das Recht, bei Vervielfältigungen als Urheber genannt zu werden und eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Grafikstudio LEOROSSO zum Schadensersatz in Höhe von 50% der vereinbarten und nach dem Tarifvertrag für Designleistungen AGD/SDSt üblichen Vergütung. Davon unberührt bleibt das Recht von Grafikstudio LEOROSSO, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
3. Eigentum- und Rückgabepflicht
3.1 Dem Auftraggeber werden keine Eigentumsrechte an Entwürfen und Reinzeichnungen übertragen lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die gegebenenfalls zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
4. Zahlungsbedingungen für Aufträge
4.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge und zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, bilden die Entwürfe und Reinzeichnungen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung für die die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen AGD/SDSt erfolgt.
4.2. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur die Entwürfe und/oder Reinzeichnung geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
4.3. Die Vergütung ist bei Abnahme der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die das Grafikstudio LEOROSSO für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht anderes vereinbart.
5. Sonder- und Fremdleistungen
5.1. Grafikstudio LEOROSSO ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen und in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dem Grafikstudio LEOROSSO entsprechende Vollmachten zu erteilen.
5.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für die Rechnung von Grafikstudio LEOROSSO abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Grafikstudio LEOROSSO von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdkosten.
5.3 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Recherche oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen AGD/SDSt gesondert berechnet.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, wie z.B. spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu ertstatten.
6.1 Grafikstudio LEOROSSO ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das Grafikstudio LEOROSSO dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Grafikstudio LEOROSSO geändert werden.
6.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen online und/oder offline erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Auftraggebers.
6.3 Grafikstudio LEOROSSO haftet nicht für Mängel oder Fehlern an Datenträgern und deren Inhalt, die beim Import auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Leistung und Abwicklung von Aufträgen
7.1. Der Auftraggeber legt dem Grafikstudio LEOROSSO vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Die Produktionsüberwachung durch das Grafikstudio LEOROSSO erfolgt nur bei besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist das Grafikstudio LEOROSSO berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.3. Der Auftraggeber überläßt Grafikstudio LEOROSSO unentgeltlich zehn einwandfreie und ungefaltete Belegexemplare von allen vervielfältigten Arbeiten und berechtigt Grafikstudio LEOROSSO diese zum Zweck seiner Eigenwerbung zu verwenden.
8.1 Grafikstudio LEOROSSO ist dazu verpflichtet, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und überlassene Vorlagen wie z.B Fotos, Filme, Prospekte etc. sorgfältig zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet Grafikstudio LEOROSSO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8.2 Für notwendige Fremdleistungen die Grafikstudio LEOROSSO in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer haftbar zu machen. Grafikstudio LEOROSSO haftet nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Mit der Genehmigung der Entwürfe oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede
Haftung von Grafikstudio LEOROSSO.
8.4 Grafikstudio LEOROSSO haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Grafikstudio LEOROSSO geltend zu machen. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.
9. Gestaltung und Präsentation
9.1 Im Rahmen des Auftrags räumt sich Grafikstudio LEOROSSO das Recht auf Gestaltungsfreiheit ein. Sofern der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen am Entwurf wünscht, hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an Grafikstudio LEOROSSO berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Grafikstudio LEOROSSO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.3 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von Grafikstudio LEOROSSO mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von Grafikstudio LEOROSSO. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen (Präsentationen) von Grafikstudio LEOROSSO zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Einsatz gefunden haben.
9.4 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von Grafikstudio LEOROSSO.
9.5 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Grafikstudio LEOROSSO im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Grafikstudio LEOROSSO. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte auf den Auftraggeber über.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Grafikstudio LEOROSSO seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
10.2 Grafikstudio LEOROSSO verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Grafikstudio LEOROSSO, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
11.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Grafikstudio LEOROSSO und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Grafikstudio LEOROSSO und dem Vertragspartner ist der Sitz von Grafikstudio LEOROSSO in Lohmar.
11.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.4 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
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